C1, C1E, C, CE

C1 Mindestalter 18

Kraftwagen mit mehr als 3.500 kg bis 7.500 kg ZGM und bis 8 Sitzplätzen außer Führersitz.
Mitgeführt werden dürfen Anhänger bis 750 kg zGM. Einsatz in gewerblicher Güterbeförderung unter 21 Jahren nur bis 7,5 t ZGM (einschl. eines Anhängers) zulässig.

C1E Mindestalter 18

Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und Anhänger mit mehr als 750 kg zGM.
Die zGM der Kombination beträgt max. 12.000 kg. Die ZGM des Anhängers darf die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen.
Einsatz in gewerblicher Güterbeförderung unter 21 Jahren nur bis 7,5 t zGM (einschl. eines Anhängers) zulässig.

C Mindestalter 21

Kraftwagen mit einer ZGM von mehr als 3.500 kg (bis 8 Sitzplätze außer Führersitz).
Mitgeführt werden dürfen Anhänger bis 750 kg zGM. Einsatz in gewerbl.
Güterbeförderung unter 21 Jahren nur bis 7,5 1 zGM (einschl. eines Anhängers) zulässig

CE Mindestalter 21

Lastzüge und Sattelkraftfahrzeuge. Einsatz in gewerblicher Güterbeförderung unter 21 Jahren nur bis 7,5 t zGM (einschl. eines Anhängers) zulässig.