A, A1, A2, AM

Für folgende Klassen: AM

AM Mindestalter 15:
Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor bis 45 km/h (durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit).
Hubraum nicht mehr als 50 cm3

Für folgende Klassen: A1

A1 Mindestalter 16:
Kleinkrafträder mit einem Hubraum bis 125 cm3, bis 11 kW Motorleistung und
bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/ kg nicht übersteigt
und dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50cm3
bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und einer Leistung von bis 15 kW

Für folgende Klassen: A2 (18)

A2 ab 18:
Krafträder mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW,
bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/ kg nicht übersteigt.

Für folgende Klassen: A

A direkt
Mindestalter 24:
Krafträder mit mehr als 50 cm3 Hubraum oder mehr als 45 km/h