Sicher durch die MPU: professionelle Vorbereitung zur MPU übernimmt in Wilthen bei Bautzen die Fahrschule D. Barth
Sie sind der Meinung, die professionelle Vorbereitung auf eine MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung) ist überflüssig? Oder in Wilthen und im Landkreis Bautzen bietet keine Fahrschule eine professionelle MPU-Vorbereitung an? Falsch!
Die Fahrschule D. Barth in Wilthen ist für den gesamten Landkreis Bautzen Ihr Ansprechpartner rund um eine professionelle MPU-Vorbereitung.
Angebote
Berufskraftfahrerweiterbildung
Das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz wurde am 14.08.2006 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und in Kraft gesetzt, damit werden die Maßnahmen zur Umsetzung der Richtlinie 2003/59/EG in Deutschland geregelt.
Weiterbildung für Führerscheinklasse D ab 10.09.2008, Führerscheinklasse C ab 10.09.2009, Führerscheinklasse D 10.09.2013, Führerscheinklasse C 10.09.2014
Ausbildung zum Fahrer von Flurförderfahrzeugen (Gabelstapler)
Ausbildung zum Kranführer (Ladekran)
FES Fahreignungsseminar
Verkehrspädagogische Teilmaßnahme in der Fahrschule – Modul 1: 90 min, mindestens eine Woche Pause, Modul 2: 90 min
Verkehrspsychologische Teilmaßnahme bei einem Verkehrspsychologen – Sitzung 1: 75 min mindestens 3 Wochen Pause, Sitzung 2: 75 min
Nach der Teilnahme erhält der Klient jeweils eine Teilnahmebescheinigung.
Diese muss innerhalb von 2 Wochen nach Beendigung des Seminars der zuständigen Behörde vorgelegt werden.
ASF Aufbauseminar für Fahranfänger
ASF – 4 Sitzungen zu je 135 min und eine Beobachtungsfahrt zwischen der 1. und der 2. Sitzung, Zeitrahmen in 2 bis 4 Wochen
A, A1, A2, AM
AM – Mindestalter 15: Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor bis 45 km/h
A1 – Mindestalter 16: Kleinkrafträder mit einem Hubraum bis 125 cm3
A2 – ab 18: Krafträder mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW
A direkt – Mindestalter 24: Krafträder mit mehr als 50 cm3 Hubraum
C1, C1E, C, CE
C1 – Mindestalter 18: Kraftwagen mit mehr als 3.500 kg bis 7.500 kg ZGM und bis 8 Sitzplätzen
C1E – Mindestalter 18: Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und Anhänger mit mehr als 750 kg zGM
C – Mindestalter 21: Kraftwagen mit einer ZGM von mehr als 3.500 kg
CE – Mindestalter 21: Lastzüge und Sattelkraftfahrzeuge
B,B 96, BE
B – Mindestalter 18: Kraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse (zG) bis 3.500 kg und bis max. 8 Personen
B 96 – Kraftfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse (ZG) von mehr als 750 kg,
sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3500 kg überschreitet, aber 4250 kg nicht übersteigt.
BE – Ausbildung und Prüfung